Ralf Berhorst Bestattungen
Aufbahrung von Verstorbenen

Im Trauerfall

Beim Bestattungsunternehmen Berhorst ist speziell geschultes Personal für das Ankleiden und die hygienische Versorgung der Verstorbenen zuständig. Diese erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten nach dem Bestattungsgesetz NRW. In den am Haus gelegenen Abschiedsräumen erfolgt dann die Aufbahrung des Verstorbenen. Ein Schlüssel wird den Angehörigen für diesen Raum ausgehändigt, damit sie in der Lage sind, den Verstorben jederzeit nach eigenem Wunsch besuchen zu können. Einige Mitarbeiter haben spezifisches Fachwissen im Bereich Maske und Schminke. Durch diese Zusatzausbildung sind sie in der Lage, Verstorbene selbst nach einem schweren Unfall würdevoll zu rekonstruieren und aufzubahren.

 

Ralf Berhorst Bestattungen • Josef-Temme-Weg 31 • Am Waldfriedhof • 33104 Schloß Neuhaus • Fon: 05254 - 99660 + 05254 - 7001